Armeesprecher Christoph Brunner hat für diese schwachen Zahlen keine Erklärung. Man könne erst in einem Jahr eine erste Bilanz ziehen, sagte er auf Anfrage. Die Armeeangehörigen waren im November über die vom Bundesrat erlassene Verordnung informiert worden.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Armeewaffen kostenlos und ohne Angabe von Gründen in einem Zeughaus deponiert werden können. Für den WK und das Obligatorische müssen die Soldaten ihre Waffe aber zweimal im Jahr im Zeughaus wieder abholen.
Auch die Abgabe der Taschenmunition harzt noch immer.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Armeewaffen kostenlos und ohne Angabe von Gründen in einem Zeughaus deponiert werden können. /


Bis Ende Jahr wurden 199'937 der 257'000 ausgegebenen Rationen zurückgegeben. Es sei noch zu früh, um die Möglichkeit von Zwangsmassnahmen in Betracht zu ziehen, meint Brunner dazu. Die Kontrolle der Dienstbüchlein, in denen die Abgabe verzeichnet ist, sei noch im Gange.
Bis Mitte Januar seien die Angaben von 100'000 Dienstbüchlein überprüft worden. Die Datenbank allein erlaube keine sicheren Rückschlüsse darauf, dass die Taschenmunition auch tatsächlich zurückgegeben worden sei. Die doppelte Überprüfung sei deshalb noch im Gange. Man könne noch nicht sagen, wann diese abgeschlossen ist.