Die Studie untersuchte 75 Delikte, bei denen der Täter zuerst sein(e) Opfer und dann sich selber tötete. Die Fälle stammen aus zehn Kantonen aus den Jahren 1981 bis 2004. In drei Viertel der sogenannten erweiterten Suizide griff der Täter zu einer Schusswaffe. In einem Viertel dieser Fälle waren es Armeewaffen.
In einem weiteren Viertel (28 Prozent) konnte die Herkunft der Waffe nicht rekonstruiert werden, weil sie beispielsweise von der Polizei nicht protokolliert wurde.
Familiendramen: In einem Viertel der Fälle wird mit einer Armeewaffe getötet. /


Die restlichen Waffen - rund die Hälfte - stammte aus Privatbesitz.
Strengeres Waffengesetz
In der Zusammenfassung der Studie, die Ende Januar im «American Journal of Forensic Medicine and Pathology» erschien, folgern die Autoren: «Ein strengeres Waffenrecht in der Schweiz könnte ein Faktor in der Prävention von erweiterten Suiziden sein.»
Erstautorin ist die Rechtsmedizinerin Silke Grabherr vom Institut für Rechtsmedizin am Unispital Lausanne. Als einer der weiteren Autoren fungiert der Zürcher Strafrechtsprofessor Martin Killias, der bereits eine ähnliche, auf Hochrechnungen basierende Studie publiziert hatte.
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Hemmschwelle sinkt mit Armeewaffe»
Nationalrätin Chantal Galladé (SP/ZH), eine der Initiantinnen der Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt», ist von den Zahlen nicht überrascht. «Man weiss, dass erweiterte Suizide oft mit Schusswaffen begangen werden», sagte sie auf Anfrage. Mit solchen könne aus Distanz getötet werden, was die Hemmschwelle senke.
Die Initiative «Schutz vor Waffengewalt» will Armeewaffen aus privaten Haushalten verbannen. Auch sollen alle Schusswaffen zentral registriert werden. Wer eine Waffe besitzen will, soll nachweisen müssen, dass er eine solche benötigt und entsprechende Fähigkeiten mitbringt.