Das BAG hatte sich 2008 geweigert, die von der Krankenkasse Assura für das Jahr 2009 unterbreiteten Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu genehmigen. Die Kasse wurde vom BAG aufgefordert, ihre Prämien in den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Waadt, Basel-Stadt, Zug und Zürich zu senken.
Seinen Entscheid begründete das BAG mit den hohen Reserven der Assura, die gesamtschweizerisch 36 Prozent betragen würden. Das sei dreimal höher als gesetzlich verlangt.
Krankenkassen müssen überschüssige Reserven nicht für die Senkung ihrer Prämien einsetzen. /


Für eine Beibehaltung dieser überhöhten Reserven bestünden keine wirtschaftlichen Gründe.
Konkurrenz fördern
Das BAG habe vielmehr sicherzustellen, dass die in einem Kanton erhobenen Prämien nicht dazu verwendet würden, in anderen Kantonen mit niedrigeren Prämien Reserven zu äuffnen. Indem die Assura zum tiefstmöglichen Prämientarif gezwungen werde, könne zudem die Konkurrenz unter den Kassen gefördert werden.
Die Assura gelangte gegen die verweigerte Prämiengenehmigung ans Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde der Kasse in einem Grundsatzurteil nun gutgeheissen hat. Der Entscheid kann innert 30 Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden. Ob das BAG dies tun wird, steht gegenwärtig noch nicht fest.