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Schweiz doch nicht auf Frankreichs Schwarzer ListeParis - Die Schweiz kommt nun doch nicht auf Frankreichs Schwarze Liste der Steuerparadiese. Der Pariser Senat zog auf Drängen von Haushaltsminister Eric Woerth eine entsprechende Gesetzesänderung zurück.smw / Quelle: sda / Freitag, 18. Dezember 2009 / 18:06 h
Hätte der Senat für die Änderung gestimmt, wären künftig alle Finanzgeschäfte mit der Schweiz mit 50 Prozent besteuert worden. Die Senatoren sind verärgert, weil die Schweiz bis zum 25. Dezember die Rückgabe von Kundendaten der Genfer HSBC Private Bank fordert. Bern will verhindern, dass die Daten zur Strafverfolgung genutzt werden.
Die Schweiz spricht von Diebstahl der Kundendaten, obwohl die Schweizer Staatsanwaltschaft im Februar die Schlüssel zur Auswertung der Daten an ihre französischen Kollegen übermittelt hat. Sie drohte deshalb an, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich nicht zu ratifizieren, respektive diese Protestmassnahme dem Parlament zu beantragen.
Die verschlüsselten Daten von 130'000 HSBC-Kunden waren von dem HSBC-Informatiker Hervé Falciani den französischen Behörden übergeben worden.
Der französische Senat hat darauf verzichtet, den Druck im Steuerstreit auf die Schweiz zu erhöhen. /
Unter den Bankkunden sind viele Kolumbianer und Italiener, aber auch chinesische Behörden und französische Steuersünder. Geldwäschern und Steuerflüchtlingen auf die Spur kommen Die französische Staatsanwaltschaft gab an, die Daten nur zu nutzen, um Geldwäschern der Mafia sowie Steuerflüchtlingen auf die Spur zu kommen. Die Schweiz erklärte dagegen, es sei unerträglich, dass französische Behörden gestohlene Daten nutzen wollten. Bern verlangt ausserdem die Auslieferung Falcianis. Frankreich gewährt dem Informatiker dagegen sogar Polizeischutz. Nach einem Bericht der französischen Tageszeitung «Le Figaro» gehen im Pariser Justizministerium die Meinungen darüber auseinander, wie die Angelegenheit zu regeln sei. Einige wollten der Schweiz die Daten zurückgeben. Andere argumentierten, das Völkerrecht gebe Frankreich das Recht, die Daten auszuwerten, weil wesentliche Interessen des Landes betroffen seien.
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