So begründete das UNO-Gremium die Strafmassnahmen. Die Resolution 1907 verbietet alle Im- und Exporte von Waffen nach und aus Eritrea. Das Auslandsvermögen seiner führenden Politiker und Militärs wird eingefroren, ausserdem wurden Reisebeschränkungen verhängt.
Die Resolution fordert Eritrea auf, «alle Anstrengungen zu unterlassen, die somalische Übergangsregierung direkt oder indirekt zu destabilisieren oder zu stürzen». Ausserdem wird die Regierung in Asmara angehalten, ihre Truppen von den umstrittenen Gebieten im Grenzbereich mit Dschibuti abzuziehen und eine diplomatische Einigung des Nachbarschaftsstreits anzustreben.
13 der 15 Ratsmitglieder stimmten für die Vorlage. Die Vetomacht China enthielt sich der Stimme.
Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Waffenembargo und gezielte Sanktionen gegen Eritrea verhängt. /


Libyen stimmte als einziges Mitglied gegen die Sanktionen.
Verlängerung des Mandats im Kongo
Eritrea hatte 1993 nach jahrzehntelangem Kampf die Unabhängigkeit von Äthiopien erlangt. Der einstige Rebellenführer Isaias Afworki errichtete als Präsident ein autokratisches Herrschaftssystem und isolierte das Land zunehmend von der Aussenwelt. Menschenrechtsgruppen halten der Regierung schwerste Menschenrechtsverletzungen vor.
Die Vereinten Nationen wollen zudem in der Demokratischen Republik Kongo härter gegen Rebellengruppen durchgreifen. UNO-Soldaten sollten mit «allen notwendigen Mitteln» gegen die Rebellen und ihre brutalen Überfälle Land vorgehen, entschied der Sicherheitsrat weiter.
Die UNO-Mission dürfe «im Rahmen ihrer Befugnisse und in den Gebieten, in denen die Truppen eingesetzt sind, um die Mandatsaufgaben auszuführen» Gewalt anwenden. Gleichzeitig wurde die Verlängerung des Mandats im Kongo bis zum 31. Mai 2010 beschlossen.