Das Kreisgericht St. Gallen verhandelte die beiden Fälle am letzten Donnerstag. Angeklagt waren ein 22-jähriger Landschaftsgärtner und ein 19-jähriger Lehrling. Die Anklage lautete auf Sachbeschädigung, Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Die Staatsanwaltschaft forderte bedingte Freiheitsstrafen von je 13 Monaten und Bussen.
Die Randalierer im Espenmoos kassierten bedingte Geldstrafen und Bussen. Zudem haften sie solidarisch für Sachschaden von 127'000 Franken. /


Der jüngere der beiden Angeschuldigten wurde vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Darüber hinaus wurde er schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 225 Tagessätzen à 10 Franken und zu 150 Franken Busse verurteilt.
In allen Punkten schuldig
Der ältere der beiden Schweizer wurde in allen Punkten schuldig gesprochen. Auch er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 225 Tagessätzen verurteilt. Bei ihm beträgt ein Tagessatz 80 Franken; die Busse wurde vom Kreisgericht bei 1200 Franken festgelegt.
Beide Männer dürfen während der Probezeit von zwei Jahren keine Fussballspiele der Super League und der Challenge League besuchen und sich keinem Stadion auf weniger als 500 Meter nähern. In beiden Fällen stützte das Gericht Zivilforderungen von 127'000 Franken, für die beide «Espenmoos»-Randalierer solidarisch zu haften haben.