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Teilfreispruch für «Espenmoos»-Randalierer

St. Gallen - Das Kreisgericht St. Gallen hat zwei Hooligans zu bedingten Strafen verurteilt. Damit wurden bislang vier Fussballfans, die am 20. Mai 2008 im Stadion Espenmoos randalierten, zur Rechenschaft gezogen. Sechs weitere kommen noch vor Gericht.

fest / Quelle: sda / Montag, 30. November 2009 / 12:10 h

Nach dem Barragespiel zwischen dem FC St. Gallen und der AC Bellinzona vom 20. Mai 2008 war es im Stadion Espenmoos zu Ausschreitungen gekommen. Es gab sieben Verletzte und einen Sachschaden von gut 150'000 Franken. 59 Personen wurden festgenommen.

Geldstrafe

Am Morgen wurde ein 20-jähriger Schweizer vom Kreisgericht St.



Während der zweijährigen Probezeit darf der 20-Jährige keine Fussballspiele in der Super- und Challenge League besuchen. (Symbolbild) /

Gallen wegen Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Franken und einer Busse von 1350 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrenskosten von knapp 9000 Franken. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wurde der Fussballfan freigesprochen. Sachbeschädigungen hätten dem Schweizer nicht nachgewiesen werden können, begründete das Gericht den Teilfreispruch.

Bedingte Freiheitsstrafe

Am Nachmittag stand ein weiterer «Espenmoos»-Randalierer vor Gericht. Der 29-jährige Gisper gab zu, mehrmals mit Gegenständen nach Polizisten geworfen und ausserhalb des Stadions mit einem Stein die Scheibe eines Autos demoliert zu haben. Das Gericht verurteilte den vorbestraften Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, einer Busse von 3000 Franken und Verfahrenskosten von 7200 Franken. Die beiden Verteidiger wollen das schriftlich begründete Urteil abwarten und danach entscheiden, ob sie das Urteil ans Kantonsgericht St. Gallen weiterziehen.

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