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Erstes Urteil gegen St. Galler HooliganSt. Gallen - Weil er am 20. Mai 2008 nach dem Barragespiel FC St.Gallen gegen AC Bellinzona randalierte, ist ein 22-Jähriger zu einer bedingten Geldstrafe von 330 Tagessätzen à 90 Fr. verurteilt worden. Ein gleichaltriger Angeklagter musste sich ebenfalls vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 9. Juli 2009 / 11:11 h
Die Anklage lautete wie im ersten Fall der «Espenmoos-Randalierer», der am Morgen verhandelt wurde, auf mehrfache Sachbeschädigung, Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Der Angeklagte war zum Teil geständig, sagte aber, er sei ein Fussball-Fan, kein Hooligan.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, 2000 Franken Busse sowie eine Weisung, wonach der Mann während einer Probezeit von drei Jahren schweizweit keine Fussball- und Eishockey-Spiele mehr besuchen darf. Für die angezeigten Sachschäden von 155'000 Franken habe er solidarisch zu haften.
Seine Verteidigerin forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Ihr Mandant könne allenfalls wegen Landfriedensbruchs schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt werden. Das Urteil steht noch aus.
Tatbestand erwiesen Am Vormittag hatte das Gericht einen Lüftungsmonteur der Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesporchen.Es entstanden Schäden von über 150'000 Franken. /
Zu der Geldstrafe muss der Mann eine Busse von 2700 Fr. und Verfahrens- und Gerichtskosten von 4800 Fr. zahlen. Darüber hinaus haftet er solidarisch für einen eingeforderten Sachschaden von 3000 Franken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vor dem Stadion Steine gegen Polizisten geworfen, einen Abfallcontainer angezündet und 30 zum Teil vermummte Personen unaufhörlich angestachelt hat, damit nicht aufzuhören. Vor Gericht sagte der 22-Jährige, er habe nur ein paar Bierchen getrunken und dem Treiben zugeschaut. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, 2000 Franken Busse sowie eine dreijährige Probezeit gefordert. Das Gericht senkte diese auf zwei Jahre.
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