Das Volk hatte der «Gamma-Vorlage» im September mit über 70 Prozent zugestimmt. Da gegen das Resultat der «Gamma-Volksabstimmung» kein Rechtsmittel ergriffen worden ist, kann sie für ein Jahr probehalber betrieben werden. Dies teilte das Stadtzürcher Polizeidepartement am Mittwoch mit.
Als gewaltbereit gilt, wer bereits gewalttätiges Verhalten gezeigt hat. Gewalt suchend ist jemand, wenn er sich anlässlich von Sportveranstaltungen derart auffällig benimmt, dass er sich von rein sportinteressierten Zuschauern klar unterscheidet.
In Gamma können also Personen registriert werden, bevor sie eine Straftat begangen haben.
Stadt Zürich will Hooligans einen Riegel vorschieben. /


Dies soll präventiv wirken. Staatstrechtler vertreten allerdings die Ansicht, dass die Unschuldsvermutung für nicht straffällige Personen zumindest geritzt wird.
Zugriff nur für Hooligan-Spezialisten
Jede registrierte Person wird darüber informiert, dass sie in der Datenbank erfasst wurde. Zugriff auf die Datenbank haben seitens der Polizei ausschliesslich die Hooligan-Spezialisten der Stadtpolizei Zürich. Zudem kann die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderats die Datenbank überprüfen.
Auch jede registrierte Person kann Auskunft über die eigenen Personendaten verlangen und diese gegebenenfalls korrigieren lassen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.