Die sechs Fans wurden am 21. März vor dem Spiel des FC St. Gallen gegen den FC Basel beim Eingang zur AFG-Arena mit Feuerwerk und Rauchkörpern erwischt, die sie in den Unterhosen versteckt hatten. Zusammen mit weiteren Personen waren sie im Schnellverfahren zu bedingten Geldstrafen und Bussen zwischen 400 und 1200 Franken verknurrt worden.
Sechs Betroffene fochten dies an. Sie standen vor zwei Wochen in St. Gallen vor Kreisgericht.
Das Gericht entschied, dass das Mitführen von «Pyros» nicht strafbar sei. /


Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz vor. Die Verteidigung forderte Freisprüche: Nur das Abbrennen von Feuerwerk sei strafbar, nicht aber das alleinige Mitführen von «Pyros».
Gericht folgte der Argumentation
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sprach die sechs Angeklagten frei, wie es am Freitag mitteilte. Das Sprengstoffgesetz biete keine gesetzliche Grundlage, um bereits das Mitführen pyrotechnischer Gegenstände ins Sportstadion strafrechtlich zu sanktionieren.
Zwei der FCB-Fans wurden in nebensächlichen Anklagepunkten wegen Besitzes von Haschisch, einer zudem wegen Tätlichkeit verurteilt. Einem der Angeklagten war auch Vermummung angelastet worden. Von diesem Vorwurf sprach ihn das Kreisgericht ebenfalls frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.