Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Eine ausführliche Begründung folge später, heisst es im Communiqué.
Der Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen hatte die sechs Personen im Juni 2010 noch vom Vorwurf des Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz freigesprochen. Jene Urteile hat das Kantonsgericht jetzt mit Entscheid vom 4. Mai aufgehoben.
Es verurteilte die «Pyro-Schmuggler» wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu bedingten Geldstrafen. Zudem müssen die Verurteilten Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken bezahlen.
Fall anders beurteilt
In einer Kurzbegründung schreibt das Kantonsgericht, die Verwendung der beschlagnahmten pyrotechnischen Gegenstände zu Vergnügungszwecken sei gemäss Sprengstoffgesetz verboten. Strafbar mache sich bereits, wer solche «Pyros» ins Stadion zu bringen versuche.
Feuerwerk in der AFG Arena. /


Durch dieses Verhalten hätten die Beschuldigten ihren Tatentschluss manifestiert und mit der Ausführung der Straftat begonnen. Der Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen hatte dies in erster Instanz noch anders beurteilt.
Warten auf begründetes Urteil
«Ob wir ans Bundesgericht gehen, hängt vom ausführlich begründeten Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ab», sagte die Zürcher Rechtsanwältin Manuela Schiller auf Anfrage der SDA. Sie vertritt die FCB-Fans vor Gericht. Das Urteil sei juristisch nicht nachvollziehbar, es entspreche dem Zeitgeist, sagte Schiller. I
Ihre Klienten hätten die Urteile der Schnellverfahren nicht wegen der Lücke im Sprengstoffgesetz weitergezogen, sondern weil sie mit der damit zusammenhängenden Weisung nicht einverstanden waren. In dem Punkt hatten die jungen Männer auch vor Kantonsgericht Erfolg.
Staatsanwalt zufrieden
Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob ist sehr zufrieden mit dem Urteil des Kantonsgerichts: «Ich habe nichts anderes erwartet.» Er stellte sich auf den Standpunkt, dass bereits das Mitführen von Pyro eine Gefährung darstellt.