Wenn auch die Schwesterkommission des Ständerates zustimmt, kann eine neue Regelung ausgearbeitet werden. Nach dem Willen der Nationalratskommission sollen die Lobbyisten verpflichtet werden, alle ihre Mandate und Arbeitgeber offen zu legen. Die Angaben sollen im Internet publiziert werden.
Heute erhalten Lobbyisten Zugang zum Parlamentsgebäude, wenn ihnen ein Ratsmitglied eine Dauerzutrittskarte verschafft. Jedes Ratsmitglied kann zwei solche Karten vergeben. Wer eine Karte erhält, wird mit seiner Funktion in ein Register eingetragen.
Heute erhalten Lobbyisten Zugang zum Parlamentsgebäude, wenn ihnen ein Ratsmitglied eine Dauerzutrittskarte verschafft. /


Dieses kann in Papierform eingesehen werden, wird aber nicht veröffentlicht.
Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit garantiert dies keine hinreichende Transparenz. Die Diskussion in der Kommission habe ein allgemeines Unbehagen über die «massive Vermehrung des Lobbying in den letzten Jahren» zum Ausdruck gebracht, heisst es in der Mitteilung der Kommission. Es sei daher auch zu prüfen, wie die Zahl der Lobbyisten wirksam begrenzt werden könne.
Die Gegnerinnen und Gegner einer neuen Regelung argumentierten, eine Neuregelung würde eine unerwünschte Aufwertung des Lobbyismus mit sich bringen. Dieser habe eine viel geringere Bedeutung, als Öffentlichkeit und Lobbyisten glaubten. Wer den politischen Entscheidungsprozess wirksam beeinflussen wolle, habe andere und bessere Mittel als die Diskussion mit Ratsmitgliedern in der Wandelhalle.