Der Bundesrat sei an einer Klärung des Sachverhalts interessiert, teilte die Bundeskanzlei mit. Deshalb habe er beschlossen, der GPK-Gruppe, die mit der Untersuchung der UBS-Steueraffäre betraut ist, die Akten auszuhändigen.
Das Einlenken des Bundesrates ist an Bedingungen geknüpft: Die GPK müssen schriftlich grantierten, dass sie alles unternehmen, um die Geheimhaltung der Unterlagen sicherzustellen.
Die Akten müssen im Tresor des GPK-Sekretariats aufbewahrt werden. Einsicht haben nur der Präsident und der Vizepräsident der Arbeitsgruppe sowie zwei Mitarbeitende des GPK-Sekretariats.
Die Akten müssen im Tresor der GPK aufbewahrt werden. /


Auch dürfen keine Kopien angefertigt werden.
GPK wollte PUK
Der Bundesrat geht mit der Aushändigung der Dokumente unter strengen Auflagen auf einen Kompromissvorschlag ein, den ihm die GPK-Arbeitsgruppe am Montag unterbreitet hatte. Zuvor hatte er der Gruppe nur Einsicht gewähren wollen, die Herausgabe der Akten aber verweigert.
Die GPK hatten in der Folge damit gedroht, sich für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) auszusprechen. Eine PUK hat mehr Informationsrechte als die GPK. Der Bundesrat hält denn auch fest, dass die Herausgabe der Dokumente an die GPK «im Parlamentsgesetz nicht verlangt» werde.