Wie Fraktionspräsident Urs Schwaller vor den Medien erklärte, hat sich die Fraktion aus CVP, EVP und glp mit 28 gegen 12 Stimmen für die Gültigkeit der Ausschaffungsinitiative ausgesprochen. Das Begehren verstosse nicht gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts. Das Volk solle deshalb abstimmen dürfen.
Ebenso klar sei die Fraktion aber der Meinung, dass die Vorlage abgelehnt werden müsse und ein direkter Gegenvorschlag zu unterbreiten sei. Denn die SVP-Initiative sei willkürlich und stehe im Widerspruch zu Rechtsgrundsätzen.
Kein Deliktkatalog der CVP
Die gleiche Haltung hatte Anfang Woche bereits die FDP vertreten.
Die Ausschaffungsinitiative steht laut Urs Schwalle im Widerspruch zu Rechtsgrundsätzen. (Archivbild) /


Wie die FDP will die CVP allen Ausländern das Aufenthaltsrecht entziehen, die einer schweren Tat schuldig gesprochen wurden, für die das Mindeststrafmass bei einem Jahr Freiheitsentzug beträgt. Gleiches soll für Ausländer gelten, die für eine Tat mit einem tieferen Mindeststrafmass zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden.
Die FDP fährt in diesem Punkt einen schärferen Kurs und will bereits bei Freiheitsstrafen von eineinhalb Jahren ausweisen. Hingegen will die CVP auch ausweisen können, wer zu mehreren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von insgesamt mindestens 720 Tagen oder Tagessätzen verurteilt wurde. Anders als die FDP will die CVP keinen Deliktkatalog aufzählen.
Von einer Ausweisung darf laut CVP nur abgesehen werden, wenn dadurch «einschlägige verfassungsmässige oder völkerrechtliche Bestimmungen verletzt werden». Die FDP verfolgt das gleiche Ziel mit einer anderen Formulierung.