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Gegenvorschlag zu AusschaffungsinitiativeBern - Anfang nächster Woche berät die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) die Ausschaffungsinitiative. Im Hinblick darauf, hat die FDP einen direkten Gegenvorschlag vorgestellt, mit dem das verfassungsrechtlich umstrittene SVP-Volksbegehren gekontert werden soll.tri / Quelle: sda / Dienstag, 26. Januar 2010 / 13:27 h
Wie Nationalrat Philippe Müller (FDP/AG) vor den Medien deutlich machte, ist für seine Partei klar, dass Ausländer ausgeschafft werden müssen, wenn sie hierzulande eine schwere Straftat begehen. Müller bezeichnet dieses Anliegen der Initianten als «berechtigt».
Nach Ansicht der FDP verstösst die Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» aber gegen Völkerrecht und ist unzulänglich formuliert. Deshalb schlagen die Freisinnig-Liberalen nun vor, dem Volksbegehren einen Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe gegenüberzustellen.
Ausweisung bei Verurteilung
Konkret will die FDP Ausländerinnen und Ausländer ausweisen lassen, wenn sie für eine Tat verurteilt wurden, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert wird.
Für Nationalrat Philipp Müller ist klar: Ausländer müssten bei einer Straftat ausgeschafft werden. /
Das Land verlassen sollen sie auch, wenn sie für Delikte mit einem tieferen Mindeststrafmass zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt wurden. Mit diesen Formulierungen ist der FDP-Vorschlag im Vergleich zu jenem der SVP kompletter und rechtlich logisch formuliert. Bei Sozialmissbrauch will die FDP nur schwere Fälle mit der Ausweisung sanktionieren. Die SVP-Initiative droht derweil allen Ausländern die Ausweisung an, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
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