Der Bundesrat will dank der Wiedereingliederung von IV-Rentnern die stark defizitäre Invalidenversicherung (IV) zwischen 2018 und 2027 um jährlich 231 Millionen Franken entlasten. Zurzeit werden in der Schweiz rund 246'500 volle IV-Renten ausbezahlt. Davon sollen etwa 5 Prozent oder 12'500 wegfallen. Erreichen will der Bundesrat das aus seiner Sicht «realistische Ziel» mit einem Paradigmenwechsel: Anstelle des Gedankens «einmal Rente, immer Rente» solle die Rente künftig als «Brücke zur Eingliederung» gesehen werden.
Bereits heute Renten überprüft
Bereits heute werden die Renten alle drei bis fünf Jahre überprüft. Dabei werden aber nur in einem Prozent der Fälle die Leistungen gekürzt oder gestrichen.
Der Bundesrat will tausende IV-Renten streichen. /


Dies reicht dem Bundesrat nicht. Er will deshalb die Rentenüberprüfung in Zukunft stärker auf die persönliche Situation der Rentenbezügerinnen und -bezüger ausrichten. IV-Rentner, deren Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt als positiv beurteilt werden, sollen mit diversen Massnahmen unterstützt werden. Neben Berufsberatungen sind auch Umschulungen, eine erste Berufsausbildung oder Kapitalhilfen denkbar.
Ergänzend dazu gelten verschiedene Schutzmechanismen. So soll der Besitzstand der Rente während den Eingliederungsversuchen garantiert werden. Verschlechtert sich die Situation nach erfolgter Eingliederung wieder, sollen die Betroffenen mit einer Auffangregelung abgesichert werden. Mit diesen Massnahmen lege man die Grundlage dafür, dass auch Personen mit psychischen Krankheiten das Rentenrevisionsverfahren zur Wiedereingliederung nutzen könnten, hiess es in einer Mitteilung des Departement des Innern (EDI).