Wer während des Militärdienstes ein Zivildienstgesuch einreicht, erhält künftig den Entscheid frühestens nach vier Wochen. Er muss also weitere vier Wochen Dienst leisten. Ist der Militärdienst kürzer, muss er ihn vollständig absolvieren.
Bundesrat führt neue Regeln für Zivildienstleistende ein. /


Der Bundesrat hat eine Revision der Zivildienstverordnung gutgeheissen.
Der Bundesrat trage damit dem Umstand Rechnung, dass viele ein Zivildienstgesuch einreichten, die «nur bestimmten Unannehmlichkeiten während des Militärdienstes ausweichen» wollten, schreibt das Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Der Zivildienst sei für Personen geschaffen worden, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten.
Gewissenskonflikte werden bereinigt
Wer im Militärdienst in einen Gewissenskonflikt gerät und sich nicht in der Lage sieht, vier Wochen zu warten, kann sich an den Militärarzt, den Psychologen oder den Armeeseelsorger wenden. Diese können die sofortige Entlassung veranlassen. Über Gesuche von Personen, die vorzeitig aus einem Militärdienst entassen wurden, wird umgehend entschieden.
Seit rund einem Jahr müssen Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen nur die Bereitschaft aufbringen, länger Dienst zu leisten.