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Rechtskommission für Abzocker-InitiativeBern - Die Rechtskommission des Nationalrats empfiehlt die Abzocker-Initiative zur Annahme. Gleichzeitig hat die Kommission einen direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der in gewissen Punkten weniger scharf gegen hohe Managerlöhne vorgehen will.fkl / Quelle: news.ch mit Agenturen / Freitag, 26. Februar 2010 / 11:04 h
Für die Volksabstimmung empfiehlt sie den Stimmberechtigten beim Stichentscheid, dem Gegenvorschlag den Vorzug zu geben. Wie Kommissionspräsidentin Anita Thanei (SP/ZH) vor den Medien sagte, sprach sich die Kommission mit 18 gegen 8 Stimmen für den direkten Gegenvorschlag aus. Gegen diesen Vorschlag sprachen sich alle SVP-Kommissionsmitglieder aus. In der Frage der Löhne sieht der direkte Gegenvorschlag - wie die Initiative - eine jährliche Abstimmung über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats vor. Gleiches soll auch für die Gesamtentschädigungen der Geschäftsleitung und des Beirats gelten, aber nur, sofern die Firmen dies in den Statuten vorsehen.Für die Volksabstimmung empfiehlt die Rechtskommission den Gegenvorschlag. /
Die Initiative fordert auch für die Geschäftsleitung und den Beirat eine zwingende Abstimmung. «Goldene Fallschirme» nicht vollständig verbieten Im Unterschied zur Initiative will der Gegenvorschlag zudem «goldene Fallschirme» und Antrittsprämien nicht vollständig verbieten. Sie sollen nur «grundsätzlich untersagt» werden, was Ausnahmen möglich macht. Gleich wie die Initiative soll das Organ- und Depotstimmrecht abgeschafft werden. Zur institutionellen Stimmrechtsvertretung berechtigt sein soll nur die von der Generalversammlung gewählte unabhängige Stimmrechtsvertretung. Wie Thanei weiter erläuterte, sprach sich die Kommission mit 16 gegen 9 Stimmen für die Initiative aus. Für den Stichentscheid empfehle man aber den direkten Gegenvorschlag zur Annahme. Dies sei zwar für viele unbefriedigen, aber rechtlich zwingend, sagte Thanei.
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