In der Schweiz unterliegt der Verkauf von Liegenschaften und Wohnungen an Ausländer einer Bewilligungspflicht. Jährlich steht ein Kontingent von 1400 Einheiten zur Verfügung.
Auf Antrag von Christophe Darbellay hiess der Nationalrat nun zwei Motionen gut, die den Bundesrat beauftragen, das Kontingent zu erhöhen.
Auf Antrag von CVP-Präsident Christophe Darbellay hiess der Nationalrat nun zwei Motionen gut, die den Bundesrat beauftragen, das Kontingent zu erhöhen. /


Einerseits soll das Jahreskontingent um die Anzahl Grundstücke erhöht werden, die von Ausländerinnen und Ausländern wieder an Schweizer Bürger veräussert werden.
Mehr verkauft als erlaubt
Andererseits soll der Weiterverkauf von Grundstücken (keine Neubauten) von Schweizerinnen und Schweizern an Personen im Ausland vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.
Darbellay macht sich mit seinen Vorstössen für ein Problem stark, das vor allem in seinem Heimatkanton Wallis akut ist. Trotz der Kontingente wurden dort - wie in anderen Tourismus-Regionen auch - vielmehr Häuser und Wohnungen an Ausländer verkauft als erlaubt.
Das Problem dabei ist, dass die Eigentumsübertragung an den Ausländer erst dann rechtswirksam wird, wenn der Verkauf auch im Grundbuch eingetragen ist. Der Eintrag kann jedoch erst erfolgen, wenn ein Kontingentsplatz zur Verfügung steht, was manchmal Jahre dauern kann. In dieser Wartezeit besteht für die Käufer deshalb eine hohe Rechtsunsicherheit.