Begründet wird der Rausschmiss mit dem «Fehlen eines untadeligen Leumunds», welchen die entsprechende Verordnung für militärisches Berufspersonal voraussetzt.
Wie die Ringier-Presse letztes Wochenende enthüllt hatte, wurde der Mann vom Kreisgericht VIII Bern-Laupen am 24. Februar 2010 wegen pädophiler Handlungen für schuldig befunden und zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Aufgeschreckt durch die Medienberichte machte Verteidigungsminister Ueli Maurer den Fall zur Chef-Sache.
Noch am Montag hatte Christian Burri, Sprecher Verteidigung, erklärt, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, gelte die Unschuldsvermutung. Überdies seien die «Handlungsoptionen des Arbeitgebers beschränkt».
Die Armee entlässt pädophilen Berufsunteroffizier. /

Keinen Kontakt zu Minderjährigen
Nach Burris Angaben hatte der Berufsmilitär im Frühling 2009 seinen Vorgesetzten informiert, nachdem er gegenüber den Untersuchungbehörden ein Geständnis abgelegt hatte. Gleichzeitig sei sichergestellt worden, dass der Betreffende in seiner beruflichen Tätigkeit keinen Kontakt zu Minderjährigen habe.
Beim Entlassen handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Er war schon 2001 wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden. Auch von diesen Vorfällen hatte das Verteidigungsdepartement laut Burri Kenntnis. Arbeitsrechtlich habe damals aber kein Entlassungsgrund vorgelegen.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes will das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) keine weiteren Angaben machen.