Fabienne Klenger / Quelle: news.ch / Freitag, 5. März 2010 / 19:31 h
news.ch: Sie sind selbst Schweinezüchter und stehen tagtäglich mit dem Tier in einem engen Kontakt: Würde jemand in Ihren Stall einbrechen und Ihre Säuli misshandeln, würden Sie nicht wollen, dass der Täter vors Strafgericht kommt und eine gerechte Strafe erhält?
Marcel Scherer: Doch, so etwas wäre mir absolut nicht egal. Ich würde eine Klage wegen Hausfriedensbruch einreichen. Dies würde ein Strafverfahren auch ohne Tieranwalt auslösen, und bestimmt ein psychiatrisches Gutachten nach sich ziehen, vorausgesetzt der Täter wird überführt. Welcher normale Mensch würde schon auf solch abstruse Ideen kommen?
news.ch: Ein Tierschutzanwalt kennt die Gesetzgebung besser als ein allgemeiner Richter und kann so eine gerechtere Strafe herausholen.
Scherer; In der Schweiz gibt es auch für Tieranwälte keine verbindlichen Strafnormen. Je nach Ansinnen eines solchen Anwaltes fallen die Strafen höher oder tiefer aus.
SVP-Nationalrat Marcel Scherer ist gegen die Tierschutzanwalt-Initiative. /


Einer Willkür sind keine Grenzen gesetzt.
news.ch: Das Tierschutzgesetz in der Schweiz ist streng, es wird aber nur zum Teil umgesetzt. Ein Tierschutzanwalt könnte darauf achten, dass das Gesetz wirklich umgesetzt wird.
Scherer: Das ist eine unbegründete Behauptung. Tatsache ist, dass nirgends auf der Welt ein strengeres Tierschutzgesetz zur Anwendung und Umsetzung kommt als bei uns in der Schweiz.
news.ch: Zurück zum Fall mit dem Täter im Saustall: Er kann sich einen Anwalt nehmen. Sollte dem Opfer nicht das gleiche Recht zustehen?
Scherer: Wir leben in einem Rechtsstaat. Davon auszugehen, dass der Täter nicht bestraft wird entbehrt jeder Tatsache. Fakt ist, dass Verurteilungen oft bis hin zu Tierhalteverboten und hohen Strafen führen. Auch ausserhalb des Kantons Zürich, der freiwillig, ohne Diktat per Tieranwaltinitative diese Institution eingeführt hat.