Damals habe sich ein Richter nicht korrekt verhalten, wie neues Beweismaterial nahelege, erklärten die Anwälte. Gegen den Richter habe unterdessen ein früherer Staatsanwalt ausgesagt. Mit der Klage legen die Anwälte zudem Berufung gegen einen Richterspruch ein, wonach der flüchtige Regisseur persönlich bei der US-Justiz vortraben muss.
Polanskis Verteidiger machten geltend, das kalifornische Recht erlaube es ihrem Mandanten, dass er verurteilt werde, ohne persönlich nach Los Angeles zurückkehren zu müssen. Dem 76-Jährigen wird sexueller Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen.
Roman Polanski ist derzeit noch in Gstaad unter Hausarrest. /


Derzeit steht er in der Schweiz unter Hausarrest.
Polanski ist ein Flüchtling
Im Januar hatte ein Richter in Los Angeles Polanskis Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt. Sein Entscheid geschehe mit Rücksicht auf die Integrität des Justizsystems, sagte der Richter. Der stellvertretende Staatsanwalt fügte an, der Angeklagte sei ein Flüchtling und es dürfe nicht sein, dass er dem Gericht die Bedingungen des Verfahrens diktiere.
Die US-Justiz verfolgt Polanski seit 1977, als dieser ein damals 13-jährigen Mädchens unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hatte. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und sass 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber der Fortsetzung des Verfahrens, indem er ins Ausland floh.
Der Regisseur wurde am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember aus der Auslieferungshaft entlassen und mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt.