Eine UBS-Sprecherin bestätigte auf Anfrage die Sonderprüfung durch die deutsche Finanzaufsicht (BaFin), welche das Wochenmagazin «Der Spiegel» publik gemacht hat. Die UBS kooperiere selbstverständlich mit der BaFin, hiess es bei der UBS weiter. Wie bereits früher kommuniziert sei zudem auch eine interne Untersuchung zu den damaligen Geschehnissen eingeleitet worden.
Mit seiner Klage will der Kunde die UBS für seine Anlageverluste haftbar machen.
Die deutsche Finanzaufsicht untersucht die Vorwürfe eines Kunden gegen die UBS. /


Er bezichtigte die Bank unter anderem, ihm zur Steuerhinterziehung einen Scheinwohnsitz in Zürich verschafft und ein Tarnkonstrukt mit Stiftungen in Singapur und Panama aufgebaut zu haben.
Mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung
Zuvor hatten sich Bestechungsvorwürfe eines UBS-Kunden in den USA gegen die Schweizer Bundesverwaltung nicht erhärten lassen. Die Bundesanwaltschaft stellte darum ein entsprechendes Verfahren ein. Dabei ging es auch um mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung.
Der UBS-Kunde Jeffrey Chernick hatte im Rahmen eines Steuerverfahrens in Florida angegeben, er habe im Sommer 2008 einem Schweizer Bundesbeamten 45'000 US-Dollar zukommen lassen, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.
Nachdem die US-Justizbehörden die Dokumente mit diesen Angaben ins Netz gestellt hatten, gelangte die Eidgenössische Steuerverwaltung mit einer Anzeige an die Bundesanwaltschaft. Da die Strafuntersuchung keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten seitens eines Beamten erbrachte, stellten die Strafverfolger des Bundes das Verfahren am 26. März ein.