Eine Klage hätte zum einen wenig vernünftige Erfolgsaussichten, erklärte der alt Bundesrat. Zum anderen wäre die Grossbank bei einem jahrelangen Prozess dauernd in den Schlagzeilen und damit einem anhaltenden Reputationsrisiko ausgesetzt.
Nicht zuletzt hätte ein solcher Prozess erhebliche Auswirkungen auf das Betriebsklima mit gegenseitigen Verdächtigungen und Unschuldsbeteuerungen. Die UBS müsse nun vorwärts schauen.
Der Klage-Antrag liegt vor
Der Antrag auf eine Klage liege indessen vor. Die für das Jahr 2007 verweigerte Décharge halte diese Option offen. Der Verwaltungrat sei aber nicht zu einer Klageeinreichung verpflichtet.
Die alte Führungscrew stehe moralisch in der Verantwortung. Die sechs wichtigsten früheren Führungsangehörigen hätten schon 70 Millionen Franken an Bezügen zurückbezahlt. Ob auf rechtlichem Wege mehr erreicht werden könne, bezweifle er, sagte Villiger.
Kaspar Villiger verteidigt Boni einmal mehr. /


Sollten indessen strafrechtliche relevante Tatbestände auftauchen, werde die Bank alles zur Aufklärung beitragen.
Villiger verteidigt Boni
Die Rettung der UBS durch den Staat und damit den Steuerzahler sehe er als Verpflichtung an, erklärte der ehemalige Finanzminister weiter. Die UBS setze alles daran, nie wieder in eine solche Lage zu geraten. Die Fehler seien erkannt, Massnahmen in Strategie, Unternehmensführung und Firmenkultur angepackt.
Die Bezüge und Boni der Banker verteidigte Villiger einmal mehr. Die UBS müsse wieder profitabel arbeiten und brauche dazu die besten Leute. Und diese seien auf dem Weltmarkt nicht anders zu bekommen. Das sei die Realität, auch wenn Kleinaktionärsvertreter das anders sähen.
Décharge-Erteilung unterschätzt
Die Generalversammlung vom Mittwoch beurteilte Villiger in dem am Tag danach aufgezeichneten Gespräch bei allen hochgehenen Wogen als reinigend. Er habe das Traktandum der Décharge-Erteilung für das Jahr 2007 unterschätzt, räumte er ein.