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Schweiz und Libyen im MenschenrechtsratNew York - Sowohl die Schweiz wie auch Libyen sind von den Mitgliedern der UNO-Generalversammlung in New York in den Menschenrechtsrat gewählt worden. Die Schweiz erreichte 175 Stimmen von 188 möglichen, sechs Staaten enthielten sich des Votums.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 13. Mai 2010 / 20:25 h
Der Schweizer Vertreter beim Menschenrechtsrat in Genf, Jürg Lauber, zeigte sich nach der Abstimmung über das gute Resultat erfreut.
Die Schweiz werte dies als Zeichen dafür, dass das Engagement des Landes zur Förderung der Menschenrechte anerkannt werde, sagte Lauber vor Medienvertretern in New York.
Befürchtungen, dass die Schweiz von islamischen Staaten boykottiert werden könnte, weil sich das Land für ein Minarett-Verbot entschied, trafen nicht ein.
Die Schweiz wurde bereits bei der Gründung des Rates 2006 für drei Jahre in den Rat gewählt. Das Land wird seine zweite Amtsperiode im 47-köpfigen Rat am 19. Juni antreten.
Nur 155 Stimmen für Libyen Die Schweiz darf sich auch freuen, deutlich mehr Zustimmung erhalten zu haben als Libyen, das mit 155 Stimmen mit dem schlechtesten Resultat in den Rat gewählt wurde. Menschenrechtsorganisationen hatten vor der Wahl Libyens gewarnt, da das Land die Menschenrechte verletze.Die Wahl von Libyen und Angola wurde im Vorfeld kritisiert. (Archivbild) /
Auch die Wahl von Angola wurde kritisiert. Der libysche Botschafter wollte nach der Abstimmung keine Stellung zum Resultat nehmen. Dass man nun mit Libyen in Genf im gleichen Gremium sitzt, hat laut Lauber aber keine besondere Bedeutung. Die Schweiz werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Rat effizient und solide arbeiten könne, sagte Lauber. Kein «Wahlkampf» Für die 14 frei werdenden Sitze standen genau so viele Kandidaten bereit. Für die Wahl der neuen Mitglieder war deshalb nur ein einziger Wahlgang nötig. Es ist das erste Mal seit der Schaffung des Rates, dass sich Nationen innerhalb der fünf Ländergruppen der UNO nicht darum streiten, wer die Region vertreten darf. In den vergangenen Jahren mussten sich konkurrenzierende Kandidaten wiederholten Wahlgängen stellen.
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