Mitte April hatte der Bundesrat seine Sparpläne in die Vernehmlassung geschickt. Zwischen 2011 und 2013 will er den Haushalt um jährlich 1,5 Milliarden Franken entlasten. Die Adressaten hatten nun sechs Wochen Zeit, sich zu äussern.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) weist die Vernehmlassungsfrist von sechs Wochen als «unzulässig kurz» zurück. Wie die KdK im Anschluss an ein Treffen mit Finanzminister Hans-Rudolf Merz feststellte, wird den Kantonen damit die verfassungsrechtlich garantierte Mitwirkung «praktisch verunmöglicht».
Deshalb fordern sie den Bundesrat auf, die Aufgabenüberprüfung vom Konsolidierungsprogramm abzukoppeln und den Kantonen in einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren zu unterbreiten.
Die Kantone rügen die «zu kurze Vernehmlassungsfrist». /


Das Budget 2011 lasse sich auch so noch schuldenregelkonform gestalten.
«Kürzungen zu Lasten der Kantone»
Die Kantone sehen ohnehin nicht ein, weshalb die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nur zwei Jahre nach der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) schon wieder aufgerollt werden soll. Die vorgesehenen Kürzungen bei den Verbundaufgaben liefen faktisch zu einer Abwälzung der Lasten auf die Kantone hinaus.
Als Beispiele nennt die KdK den Regionalverkehr, die AHV-/IV-Ergänzungsleistungen oder den Heimatschutz und die Denkmalpflege. Der Bund müsse auf die vorgesehenen Kürzungen verzichten «und die Massnahmen im Eigenbereich prioritär realisieren».
Die Kantone möchten überdies, dass der Bundesrat den Umfang des Konsolidierungsprogramms angesichts der jüngsten Finanzdaten und des wirtschaftlichen Aufschwungs nochmals unter die Lupe nimmt.