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Brisanter Entscheid zu Herztransplantationen vertagtAltdorf - Das Ringen darum, welche Spitäler Herzen transplantieren dürfen, geht weiter. Die Kantone haben einen Entscheid auf 2013 vertagt. Der gordische Knoten könnte dann mit Hilfe der Protonentherapie gelöst werden.pad / Quelle: sda / Freitag, 28. Mai 2010 / 22:31 h
Die Unispitäler von Zürich, Lausanne und Bern können nach dem Entscheid eines Gremiums der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) weiter Herztransplantationen durchführen. Allerdings: Spätestens Ende 2013 soll ein Konzentrationsentscheid für höchstens zwei Standorte fallen.
In dem Beschlussgremium für hochspezialisierte Medizin sind neben den Kantonen mit einem Universitätsspital (BS, ZH, VD, BE, GE) fünf weitere Kantone vertreten (LU, SG, GR, TI, AG).
Der politische Wille, die Zahl von Herztransplantationszentren zu verringern, sei einstimmig geäussert worden, sagte die Präsidentin des Beschlussorgans, die St. Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann, in Altdorf vor den Medien.
Keine Einigkeit zu den Standorten Keine Einigkeit gab es aber zu den Standorten. Die Universitätskantone sprachen sich zwar mehrheitlich für einen Standort (Bern) aus, doch fand sich dafür keine Mehrheit bei den Kantonen ohne Universitätsspital, wie GDK-Präsident Pierre-Yves Maillard (VD) sagte. Das Beschlussorgan entschied ferner, dass die gegen Krebs eingesetzte Protonentherapie vorderhand nur vom Paul Scherrer Institut (PSI) angeboten wird. Die dortigen Kapazitäten seien ausreichend, sagte Hanselmann.Auch das Kantonsspital St. Gallen ist Standort gewisser Eingriffe. /
2013 wird die GDK entscheiden, ob ein zweites Zentrum für Protonentherapie gebildet werden soll. Diese Ausweitung könnte auch den gordischen Knoten bei den Herztransplantationen lösen, wie Maillard antönte. Im Klartext: Wer die Herztransplantationen verliert, könnte die Protonentherapie erhalten. Auch sonst keine zusätzlichen Standorte Bei den Entscheiden des GDK-Gremiums geht es nicht nur darum, die Zahl der Standorte zu verkleinern, sondern auch darum, eine Ausweitung und damit eine Kostenexplosion zu verhindern, wie Maillard erklärte. So gibt es nach dem Entscheid des Beschlussorgans auch bei anderen hochspezialisierten Eingriffen keine zusätzlichen Standorte. Dabei geht es um die Transplantation der Lunge, Leber, Niere und Pankreas, der Stammzellentransplantationen und der Cochlea-Implantation für Höhrbehinderte. Hier wurden die bestehenden Zentren bestätigt. Neben den Universitätsspitälern sind auch die Kantonsspitäler von St. Gallen und Luzern Standorte gewisser Eingriffe.
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