Fehr hatte argumentiert, dass in beiden Fällen - Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - eine grosse kriminelle Energie vorhanden sei. Wer vorsätzlich und wiederholt Steuern hinterziehe, müsse darum gleich behandelt werden wie ein Steuerbetrüger.
Es gehe jedoch nicht darum, den Unterschied zwischen den beiden Tatbeständen aufzuheben. «Die Grenze soll nur anders gezogen werden», betonte Fehr. Bagatellen, etwa fahrlässige Steuerhinterziehung, sollten auch weiterhin so behandelt werden.
Kein Handlungsbedarf
Die Ratsmehrheit sah jedoch keinen Handlungsbedarf: Der Unterschied zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Hinterziehung werde heute schon im Strafmass berücksichtigt, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Das Anliegen würde zudem zu einer grösseren Kriminalisierung kleiner Steuerdelikte führen.
Die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung wurde abgelehnt. /


Der Vorstoss scheiterte mit 62 zu 119 Stimmen.
Der Nationalrat stimmte im Weiteren dagegen, das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung zu verankern. Eine entsprechende parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion sollte einen besseren Schutz des Bankkundengeheimnis und eine Stärkung der Schweizer Position gegenüber dem Ausland bringen.
Teil des Persönlichkeitsschutzes
Die Mehrheit im Rat ging nicht darauf ein. Das Bankgeheimnis sei als Teil des Persönlichkeitsschutzes bereits in der Verfassung verankert, gleich wie das Anwalts-, das Arzt- oder das Beichtgeheimnis, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO).
Der Rat gab der Initiative mit 102 zu 78 Stimmen keine Folge. Damit ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Die Lega dei Ticinesi sammelt derzeit Unterschriften für eine Volksinitiative, die ebenfalls das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern will.