Harald Tappeiner/Seraina Lutz / Quelle: news.ch / Mittwoch, 2. Juni 2010 / 12:53 h
Der «Vox Populi» folgend, trat der frisch gewählte grüne Polizeivorsteher Daniel Leupi am Mittwoch vor die Medien und verkündete die Ausnahmeregelung.
Das Betreiben von Fernsehgeräten auf Terrassen mit Ton ist nun doch ohne formelle Bewilligung erlaubt.
Keine Grossleinwände
«Dies gilt jedoch nur für Live-Übertragungen der WM 2010», erklärte Leupi. Damit verbunden sind verschiedene weitere Auflagen.
Nun doch kein Pantominen-Festival in Zürich.
/

Daniel Leupi stösst auf reges Medieninteresse. /


So darf die Leinwandiagonale höchstens drei Meter betragen.
Der Ton muss spätestens 15 Minuten nach dem Spiel abgeschaltet werden. Nicht erlaubt sind zudem Überdachungen auf öffentlichem Grund.
Konzept als Versuch
Der Stadtrat will mit der Ausnahmeregelung nach eigenen Angaben den wirtschaftlichen Interessen und dem Wunsch der Gäste nach Unterhaltung nun Rechnung tragen. Er betrachtet das Konzept als einen Versuch, den er nach der WM 2010 auswerten will.
Gemäss Lärmschutzverordnung ist der Betrieb von TV-Geräten auf Terrassen von Gaststätten grundsätzlich bewilligungspflichtig.
Lärmbelästigung befürchtet
Die Stadt hatte im Vorfeld geltend gemacht, dass es durch die Übertragungen der Spiele mit Ton zu Lärmbelästigungen durch Fans kommen könnte.
Nun können Fans und Beizer aber aufatmen und sich auf eine gute Stimmung freuen.