Harald Tappeiner / Quelle: news.ch / Dienstag, 8. Juni 2010 / 16:34 h
news.ch:
Herr Vincenz, weshalb unterstützen Sie eine Boni-Steuer?
Vincenz:
Die Wirkung solcher Bestimmungen wird möglicherweise nicht sehr gross sein. Aber ich glaube, dass man in der Schweiz ein Zeichen setzen sollte. Es ist deshalb richtig, dass gewisse Flanken allenfalls mit einer Boni-Steuer durchaus Sinn machen könnten, wobei die Ausgestaltung noch zu diskutieren ist.
news.ch:
Wie könnte eine solche Massnahme aussehen?
Vincenz:
Ich glaube, es ist noch zu früh, um das detailliert zu definieren. Aber ich kann mir vorstellen, dass man die Boni ab einer gewissen Grösse besteuert.
news.ch:
Gibt es auch Boni, die ohne den Sozialversicherungsabzug ausbezahlt werden?
Vincenz:
Davon weiss ich nichts.
news.ch:
Mit der Forderung nach dieser Massnahme schränken Sie sich selber allerdings auch ein.
Vincenz:
Ich glaube, es sollte auf dem politischen Weg bestimmt werden, welche Grössenordnung man festsetzt. Eine solche Massnahme ist dann zu akzeptieren.
news.ch:
Denken Sie nicht, dass Ihnen bei der Raiffeisen alle Spezialisten dann davonlaufen werden?
Vincenz:
In unserem Konzept ist das nicht die entscheidende Frage, da unsere Entschädigung nicht so hoch sind. Ansonsten müsste man das, wie gesagt, akzeptieren. Ich glaube, dass Raiffeisen noch viele andere Vorteile auch hat.
«Entschädigung nicht einziger Aspekt»: Pierin Vincenz. /


Die Vergütung ist ein Aspekt, aber nicht der einzige. .
news.ch:
Genügt eine Steuer oder müsste man nicht auch versuchen, Boni mit einer schädlichen Wirkung ganz auszuschliessen?
Vincenz:
Offensichtlich ist es schwierig, im internationalen Kontext gewisse Limiten zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass das auch politisch nicht durchsetzbar ist. Die Steuer ist eine der Möglichkeiten, um ein Zeichen zu setzen. Dass man gewisse Auszahlungen eine gewisse Zeit zurückbehält, ist heute schon mit den Vergütungsrichtlinien der Finma sichergestellt. Ansonsten wird es schwierig werden, wenn man diesen Arbeitsmarkt zu stark einschränkt. Manchmal möchte man sich auch von jemandem trennen, so dass es eher dem Wunsch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entspricht, eine gewisse Flexibilität aufrecht zu erhalten.
news.ch:
Könnte man auch sagen, dass der variable Vergütungsanteil zum Beispiel nur 10 oder 20 Prozent betragen darf?
Vincenz:
Das müsste für die global tätigen Banken international geregelt werden. Ansonsten hätte man Wettbewerbsnachteile. Es gibt im Moment aber keine Anzeichen, dass das international koordiniert werden könnte.