Staatsanwalt Klaus Feller bestätigte einen entsprechenden Bericht im «Tages-Anzeiger».
Nähere Angaben wollte er nicht machen. Man wolle nicht Zwischenergebnisse kommunizieren, die Raum für neue Spekulationen böten, sagte er zur Begründung.
Die Affäre dreht sich um einen selbsternannten Heiler, der ohne Bewilligung praktizierte und Akupunkturen durchführte.
Die Berner Justiz verdächtigt ihn, zwischen 2001 und 2005 eine Reihe von Patienten vorsätzlich mit dem HI-Virus angesteckt zu haben.
Voruntersuchung bis 2011
Dem Untersuchungsrichter sind 19 Personen bekannt, welche mit dem Angeschuldigten Kontakt hatten und mit HIV infiziert sind.
Ob sich der Heiler vor Gericht verantworten muss, wird sich voraussichtlich erst 2011 zeigen, wenn die Voruntersuchung abgeschlossen wird.
Der falsche Heiler wird verdächtigt, eine Reihe von Patienten vorsätzlich mit dem HI-Virus angesteckt zu haben. (Symbolbild) /


Die Geschichte war erst am vergangenen Wochenende durch den «SonntagsBlick» publik gemacht worden. Die Berner Justiz verteidigte ihre Informationspolitik mit dem gesetzlich festgelegten Grundsatz der geheimen Voruntersuchung.
Der bernische Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud erklärte am Montag, er erwarte eine «rasche und vollständige Aufklärung» der Vorwürfe gegen den selbsternannten Heiler.
Richtlinien für Komplementärmedizin gefordert
Derweil sorgt sich der Dachverband für Komplementärmedizin um die Qualitätssicherung. Der Fall des Berner Heilers zeige die Notwendigkeit von staatlich anerkannten Diplomen und kantonalen Praxisbewilligungen für nichtärztliche Therapeuten, schreibt der Verband in einer Mitteilung.
Statt Qualitätssicherung gehe heute der Trend in vielen Kantonen Richtung Praxisfreigabe. In verschiedenen Kantonen könne jeder Laie praktizieren.