Die Kommission hat mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, eine entsprechende Kommissionsinitiative einzureichen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Gemäss dem Vorschlag würden Bezüge über drei Millionen Franken als Tantieme qualifiziert. Über diese Gewinnverteilung entscheidet die Aktionärsversammlung. Zudem kann sie nur bei gutem Geschäftsgang ausbezahlt werden.
Beträge als Gewinn versteuern
Unternehmen müssten diese Beträge ferner als Gewinn versteuern und könnten sie nicht als geschäftsmässigen Aufwand abziehen. In diesem Punkt entspricht der Vorschlag zwei Motionen, die der Ständerat in der Sommersession angenommen hatte.
Die beiden Motionen hatten im Zusammenhang mit dem UBS-Staatsvertrag für Diskussionen gesorgt.
Hohe Vergütungen sollen nicht länger als Lohn, sondern als Gewinnbeteiligung gelten. /


Die SVP stellte sich gegen eine solche Boni-Regelung, die sie als «Unternehmenssteuer» bezeichnet. Sie drohte zeitweilig damit, den Staatsvertrag abzulehnen, sollten nicht beide Räte die Motionen ablehnen.
Weiterer Vorstoss
Dazu kam es aber nicht. Mit dem Vorschlag der Ständeratskommission steht nun ein weiterer Vorstoss zur Diskussion. Inhaltlich orientiert er sich an einem Modell, das die CVP ins Spiel gebracht hatte.
Die Kommissionsinitiative geht zur Vorprüfung an die Schwesterkommission des Nationalrats. Sagt sie Ja, kann die Ständeratskommission eine Gesetzesregelung ausarbeiten. Gleichzeitig wird aber geprüft, diese Boni-Regelung in den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative einfliessen zu lassen.