Nach dem revidierten Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse dürfen demnach Produkte, die in der EU rechtmässig verkauft werden, künftig auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen vertrieben werden.
Bisher unterlagen etwa 50 Prozent der importierten EU-Produkte keinen Handelshürden. Dieser Anteil sollte nun auf etwa 80 Prozent ansteigen. Gleichzeitig dürfen Schweizer Produzenten ihre für den Export nach EU-Richtlinien hergestellten Waren auch in der Schweiz absetzen - unter den gleichen Vorgaben wie Produzenten in der EU, die in die Schweiz exportieren.
Zahnloses Gesetz
Ob diese Anpassung an die EU-Richtlinien aus der Hochpreisinsel Schweiz eine Tiefpreisinsel macht, ist zu bezweifeln. Dem revidierten Gesetz wurden zu viele Zähne gezogen.
Im Lebensmittelbereich ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip kein Patentrezept. /


So relativiert die Vielzahl von Ausnahmen und Einschränkungen die erhofften Auswirkungen auf die Preise in der Schweiz. «So schnell werden die Preise nicht purzeln», sagt Migros-Sprecherin Monika Weibel. Und auch Coop stellt fest: «Die Preisvorteile lassen sich nicht von heute auf morgen wie bei einem Zollnachlass realisieren.»
60 Produktegruppen als Ausnahmen
Gerade im Lebensmittelbereich sei das Cassis-de-Dijon-Prinzip «nicht das Patentrezept», erklärt Coop-Sprecherin Denise Stadler. So können Lebensmittel, welche die schweizerischen Vorschriften nicht erfüllen, jedoch in der EU zugelassen sind, in der Schweiz nur mit einer Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit verkauft werden.
Insgesamt etwa 60 Produktegruppen sind als Ausnahmen auf Negativlisten aufgeführt. Dabei geht es um Produkte mit Zulassungspflicht wie Medikamente oder um verbotene Inhaltsstoffe wie Phosphat in Waschmitteln oder Blei in Farben und Lacken.
Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Importe um 2 Milliarden Franken pro Jahr verbilligen werden - eine Annahme, hinter die verschiedene Ökonomen aber Fragezeichen setzen.