|
||||||
|
||||||
|
|
Cassis de Dijon: Diese Lebensmittel kommen zu unsBern - Ab kommender Woche können die ersten Lebensmittel nach dem Cassis de Dijon-Prinzip in die Schweiz eingeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat erste Gesuche gutgeheissen, zum Beispiel für Fruchtsirup mit einem geringen Fruchtsaftanteil.fkl / Quelle: sda / Freitag, 27. August 2010 / 11:54 h
Das Cassis de Dijon-Prinzip gilt seit dem 1. Juli. Es bedeutet, dass Produkte, die in der EU oder im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt wurden, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen vertrieben werden dürfen.
Für Lebensmittel gilt aber eine Spezialregelung: Produkte, die den schweizerischen Vorschriften nicht vollständig entsprechen, brauchen weiterhin eine Bewilligung des BAG.
In den ersten zwei Monaten nach Einführung des Prinzips hat das BAG 43 Gesuche für die Zulassung von EU-Lebensmitteln erhalten. Sechs hat es bewilligt, 13 abgelehnt. 24 Gesuche sind noch hängig, wie Judith Deflorin vom BAG am Freitag vor den Medien in Bern sagte.
Dünnerer Sirup und Obstwein
Unter den bewilligten Produkten ist ein Sirup aus Frankreich, der lediglich 10 Prozent Fruchtsaft enthält.
Künftig kann jeder Fruchtsirup, der den französischen Vorschriften entspricht, in der Schweiz verkauft werden. /
In der Schweiz ist ein Fruchtsaftanteil von 30 Prozent vorgeschrieben. Nach der Bewilligung des Gesuchs durch das BAG ist diese Vorschrift aber hinfällig: Künftig kann jeder Fruchtsirup, der den französischen Vorschriften entspricht, in der Schweiz verkauft werden. Gelockert werden die Qualitätsanforderungen auch für verdünnten Obstwein. Bisher durfte der Wasseranteil höchstens bei 30 Prozent liegen. Weil das BAG ein Gesuch für stärker verdünnten Cider aus Dänemark bewilligt hat, können künftig auch andere Hersteller aus dem In- und Ausland Cider mit einem Wasseranteil von bis zu 85 Prozent auf den Markt bringen. Nullprozent-Käse und Taurinlimonade Bewilligt hat das BAG weiter geriebenen Käse aus Deutschland, der Stärke als Trennmittel enthält, sowie Käse aus Frankreich, der mit «0% Fett» gekennzeichnet ist. In der Schweiz waren bisher für Käse aus Magermilch nur die Bezeichnungen «fettfrei» oder «fettarm» zulässig. Einen weiteren Grundsatzentscheid fällte das BAG zu taurinhaltiger Limonade. In der Schweiz durfte bisher nur koffeinhaltige Limonade Taurin enthalten. Künftig dürfen auch andere Limonaden Taurin enthalten, aber höchstens 0,1 Prozent.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|