Der Nationalrat hatte den Vorstössen noch zugestimmt. Der Ständerat lehnte die Standesinitiativen der Kantone Genf, Jura, Freiburg, Neuenburg und Waadt hingegen bereits im ersten Umgang ab. Bei der Zweitbehandlung kam er nicht auf seine Haltung zurück. In der kleinen Kammer überwogen die Bedenken wegen der Verletzung internationaler Handelsabkommen.
Verantwortung liegt beim Konsumenten
Das Problem mit den unter unerträglichen Bedingungen etwa in Spanien oder Italien gepflückten Erdbeeren und Tomaten sei erkannt. Dick Marty (FDP/TI) sagte namens der Kommission, die Verantwortung liege letztlich beim Konsumenten.
Mit einer geänderten Deklarationspflicht sollen Konsumenten selber ethische Entscheide treffen können. /


Kontrollierbar wären die Produktionsbedingungen von der Schweiz aus ohnehin nie.
Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erklärte, Importverbote seien nur im Ausnahmefall und bei überwiegendem öffentlichen Interesse möglich. Zudem sei die Umsetzung sozialer und ökologischer Richtlinien in der EU die Aufgabe der jeweiligen Länder.
Den Anliegen der Westschweizer Kantone würden zudem mit einer geänderten Deklarationspflicht Rechnung getragen, so dass die Konsumenten selbst entscheiden könnten. In den Vernehmlassungsunterlagen zur Agrarpolitik 2014 bis 2017 sei dazu eine Auslegeordnung enthalten. Pestizide seien im weiteren dieses Jahr ein Schwerpunkt der Kontrollen.