Das Verfahren brachte nicht zutage, wer der Urheber der Indiskretionen war, teilte das Generalsekretariat des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) am Donnerstag mit.
Im Sommer 2008 hatten Medien geheime Informationen zu Untersuchungen im Fall des Zürcher Privatbankiers Oskar Holenweger veröffentlicht.
Die «Holenweger-Dokumente» spielten in der Affäre um den damaligen Justizminister Christoph Blocher und den ehemaligen Bundesanwalt Valentin Roschacher eine Rolle.
Die Medien zitierten aus vertraulichen Besprechungsnotizen. /


Die Medien zitierten aus vertraulichen Besprechungsnotizen und einem Protokoll der GPK.
Keine strafbare Handlung
Der Präsident der GPK erstattete deshalb bei der Bundesanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Gegen die drei Verfasser der Berichte erhob er Klage wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen.
Auch dieses Verfahren hat Andreas Jenzer, der vom Bundesrat ernannte ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, eingestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine strafbare Handlung seien nicht gegeben gewesen, schrieb das EJPD dazu.