Nach Blochers Ansicht hatten die Bundesanwaltschaft (BA) und die Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihm im Sommer 2007 ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher unterstellt, um ihn aus dem Amt zu drängen. Dabei ging es um Informationen zu den sogenannten «Holenweger-Dokumenten».
Drei Mitarbeitern der BA warf Blocher in einer Strafanzeige Amtsgeheimnisverletzung, Nötigung und rechtswidrige Vereinigung vor. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes stellte das Ermittlungsverfahren Ende Juni ein, wogegen Blocher Beschwerde erhoben hatte.
Blocher machte dabei geltend, dass er Geschädigter und auch Opfer sei, wie die erste Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in ihrem veröffentlichten Entscheid schrieb.
Blocher sagte, er sei Geschädigter und auch Opfer. /


Ihrer Ansicht nach ist Blocher indes nicht legitimiert, gegen den Entscheid, das Verfahren einzustellen, Beschwerde zu erheben.
Wegen Schlafstörungen in Behandlung
Nach Ansicht der Beschwerdekammer ist nicht nachgewiesen, dass Schlafstörungen, wegen denen Blocher im Oktober 2007 in ärztlicher Behandlung war, eine unmittelbare Folge der Handlungen der drei Angestellten der BA waren. Denn die angebliche Nötigung sei schon Anfang September 2007 beendet und zudem vereitelt worden.
Im Rahmen der Affäre um Roschacher hatte Blocher zudem Strafanzeige gegen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) eingereicht. Das Verfahren gegen beide wurde eingestellt, nachdem die Bundesversammlung an der Immunität von Meier-Schatz und Glasson festgehalten hatte.