Sie sei zum Schluss gekommen, dass sich der Privatbankier strafbar gemacht habe, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Bei ihrer Beurteilung habe sie sich weitgehend auf den Bericht des eidgenössischen Untersuchungsrichters gestützt.
Seinen Anfang nahm der Fall Holenweger im Sommer 2003 mit dem Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers Ramos als verdeckter Ermittler. Ramos lieferte Informationen, wonach sich Holenweger als Drogengeldwäscher anbot.
Konzentration auf «schwarze Kassen»
Dieser Anfangsverdacht habe sich im Laufe der Untersuchungen nicht weiter erhärtet und bilde heute nur noch einen Nebenpunkt der Anklage, schreibt die Bundesanwaltschaft. Die Untersuchungen konzentrierten sich demnach auf «schwarze Kassen» für einen französischen Industriekonzern.
Sie brachten zutage, dass Holenweger Gelder des Konzerns zur Äufnung von schwarzen Kassen verschoben und hohe Geldbeträge auf Konten von Offshore-Gesellschaften verwaltet hatte. Die Gelder dienten vornehmlich dem Zweck der Bestechung für Projekte im Ausland.
Strafrechtliche Relevanz
Die Bundesanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass diese Vorgänge von strafrechtlicher Relevanz sind.
Anklage wegen Geldwäscherei, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechung. /


Am Mittwoch hat sie die Anklageschrift beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.
Der Fall Holenweger beschäftigte auch die Politik. Der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher musste im Zusammenhang mit dem Fall den Hut nehmen. Der eidg. Untersuchungsrichter Ernst Roduner, der das Dossier zunächst betreut hatte, gab es 2008 ab - wegen der Affäre um ein Drohfax, das er an sich selbst geschickt hatte.
Auch den ehemaligen Bundesrat Christoph Blocher beschäftigte der Fall. Nach dem Fund von Papieren Holenwegers informierte die Bundesanwaltschaft die Geschäftsprüfungskommission, die in den Papieren einen Plan von Blocher sah, Roschacher aus dem Amt zu hebeln. Blocher wiederum betrachtete den Vorgang als Konspiration der beiden Gremien gegen sich.