Roduner wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 170 Franken bestraft. Die Probezeit dafür beträgt zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 1700 Franken bezahlen.
Die Geldstrafe sei bedingt ausgesprochen worden, weil Roduner keine Vorstrafen habe, sagte Staatsanwältin Christine Braunschweig auf Anfrage. Roduner habe das Urteil akzeptiert, weshalb es nun rechtskräftig werde.
Der ehemalige Untersuchungsrichter hat zugegeben, die Justiz irregeführt zu haben. Das Verfahren konnte deshalb mit einem Strafbefehl erledigt werden.
Drohung: «Denken Sie an Ihre Familie»
Der im Juli 2008 zurückgetretene Eidg. Untersuchungsrichter hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, er und seine Familie seien bedroht worden.
Roduner räumte ein, das Drohschreiben selbst verfasst zu haben. (Symbolbild)
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Grund dafür sei das Strafverfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger.
Er habe ein anonymes Faxschreiben mit dem Inhalt «Hören Sie mit den Ermittlungen gegen Holenweger auf. Denken Sie an Ihre Familie.» erhalten. Die Bundeskriminalpolizei hatte daraufhin Ermittlungen aufgenommen, um zu klären, von wo aus das Faxschreiben verschickt worden war.
Rücktritt «aus gesundheitlichen Gründen»
Wenige Stunden nach Beginn der Ermittlungen veranlasste Roduner die Einstellung des Verfahrens. Er gab zu, den Droh-Fax selbst verfasst zu haben.
Roduner hatte sich nach seiner vorzeitigen Pensionierung auf Ende Mai 2008 bereit erklärt, noch zwei pendente Voruntersuchungen abzuschliessen. Dabei ging es um die Fälle «Hells Angels» und Ex-Bankier Oskar Holenweger.
«Aus gesundheitlichen Gründen» erklärte Roduner dann aber bereits am 9. Juli seinen endgültigen Rücktritt. Zwei Tage vorher hatte er den angeblichen Droh-Fax einem Mitarbeiter gezeigt.