Seinen Anfang nahm der Fall von Oskar Holenweger im Juli 2003 mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Bundeskriminalpolizei, wie der stellvertretende Eidgenössische Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob in einem Mediencommuniqué in Erinnerung ruft.
Die Bundeskriminalpolizei hatte durch den Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers Ramos Anhaltspunkte, dass sich der damalige Chef der Zürcher Privatbank Tempus als Drogengeldwäscher anbot.
Ein verdeckter Ermittler übergab dem Bankier bei zwei Gelegenheiten 825'000 Franken in bar. Dieser überwies das Geld über das Konto einer panamesischen Firma in Singapur so auf drei Konten in Deutschland, dass die Herkunft nicht mehr ersichtlich war.
Holenweger wurde am 11. Dezember 2003 festgenommen.
Der Fall Holenweger hat «erhebliche Nebengeräusche». (Symbolbild) /


Kurz darauf ergaben sich gemäss Untersuchungsrichter Hinweise, dass der Bankier Konten von Offshore-Gesellschaften für den französischen Industriekonzern Alstom verwaltete. Die Gelder leitete er auf Anweisung des Konzerns an Personen weiter, welche zum Teil in Südamerika als Staatsbedienstete Aufträge vergaben.
Finanzielle Schieflage
Erste Abklärungen ergaben gemäss Hansjakob auch, dass Holenwegers Bank und er selbst in finanzieller Schieflage waren. Das Eigenkapital der Bank hatte sich seit 1998 von 30 auf 10 Millionen Franken reduziert. Damit war die gesetzliche Limite von 10 Millionen beinahe unterschritten.
Holenweger erklärte laut Untersuchungsrichter, er hätte seine Bank retten können, wäre er nicht verhaftet worden. Das lasse sich aufgrund der Akten nicht nachvollziehen, heisst es in der Mitteilung Hansjakobs.