Diskussionen umd Kopftuch tragende Schülerinnen hätten in Einzelfällen zur Störung des Unterrichts und des Schulbetriebs geführt, heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Donnerstag. Deshalb brauche es klare Richtlinien.
«Es besteht Unsicherheit und Unklarheit in den Schulen», begründete Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP) gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz von Radio DRS die Empfehlung eines Kopftuchverbots. Kölliker ist auch Präsident des Erziehungsrats, welcher das Kreisschreiben formuliert hatte.
In letzter Zeit sei es verschiedentlich zu Diskussionen gekommen, weil Schülerinnen ihr Kopftuch in der Schule nicht abziehen wollten, wie dies von ihnen verlangt wurde, sagte Kölliker.
Das St. Galler Erziehungsrat ist für ein Kopftuchverbot in der Schule. /


Das Bildungsdepartement erhielt Anfragen von Gemeinden, wie mit Kleidervorschriften in der Schule umzugehen sei.
Fakultatives Referendum
Gemäss der Empfehlung des Erziehungsrats sollen die Gemeinden das Tragen von Kopftüchern und andern Kopfbedeckungen im Schulbetrieb per Reglement verbieten. Die Vorschriften müssten dem fakultativen Referendum unterstehen.
Ein Kopftuchverbot könne die Diskriminierung muslimischer Schülerinnen verhindern helfen, die Integration fördern und zu mehr «Transparenz, Offenheit und Fairness, weltanschaulicher Neutralität, Unabgelenktheit und Konzentration auf den Unterricht» beitragen, heisst es im Communiqué.
Laut Kölliker wird damit die Religionsfreiheit nicht tangiert. Das Kopftuch sei «kein religiöses Symbol», sagte der Bildungsdirektor. das Kopftuch könne gleich wie eine Wollmütze oder eine Dächlikappe in der Schule verboten werden.