Rechtsexperten gehen davon aus, dass der Fall in wenigen Jahren vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen dürfte.
Die Eheschliessung zwischen Schwulen und Lesben war bereits im Jahr 2000 in Kalifornien verboten worden. Im Mai 2008 hob ein Bundesgericht dieses Verbot auf. Nur einige Monate später, im November 2008, wurde die Homo-Ehe in einem Volksentscheid erneut verboten.
Rekurs gegen das Homo-Ehen-Urteil in Kalifornien. /

«Kein rationaler Grund»
Dieses als «Antrag 8» bekannte Verbot hob Bundesrichter Vaughn Walker nun am Mittwoch auf. In der Begründung seiner Entscheidung urteilte er, in dem Verbot werde «kein rationaler Grund» dafür genannt, warum Schwulen oder Lesben eine Ehe untersagt werden sollte.
Das Verbot sei diskriminierend und damit verfassungswidrig. Am Freitag sollte Walker entscheiden, ob nun bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits wieder Homo-Ehen geschlossen werden können.
Derzeit ist die Homo-Ehe in den USA lediglich in den Bundesstaaten Connecticut, Iowa, Massachusetts, New Hampshire und Vermont sowie in der Hauptstadt Washington erlaubt.