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Wahlmanipulation von Noser noch nicht geklärtGlarus - Im Kanton Glarus ist der Fall von mutmasslicher Wahlmanipulation bei den Parlamentswahlen von Ende Mai immer noch nicht geklärt. SVP-Landrat Siegfried Noser kann nächste Woche nicht vereidigt werden, und der SVP-Präsident nimmt erneut nicht an der Sitzung teil.fest / Quelle: sda / Dienstag, 10. August 2010 / 15:27 h
Siegfried Noser werde so lange nicht vereidigt, bis sein Fall abgeschlossen sei, sagte der Glarner Ratsschreiber Hansjörg Dürst am Dienstag auf Anfrage. «Wir arbeiten mit Hochdruck», erklärte Verhörrichter Christoph Hohl zum Stand der Strafuntersuchung.
Die 68 Wahlzettel, auf denen Nosers Name zwei Mal in ähnlichen Schriftbildern steht, werden zur Zeit im Urkundenlabor der Kantonspolizei Zürich analysiert. Laut Hohl sind danach allenfalls weitere Abklärungen nötig. Der Fall sei nicht so einfach wie er vielleicht scheine, sagte Hohl.
Parteipräsident fehlt an Sitzung
SVP-Landrat Siegfried Noser, der jeden Verdacht auf Wahlmanipulation weit von sich weist, trägt nicht eben zur Klärung der Verhältnisse bei.
Der SVP-Parlamentarier Siegfried Noser wird noch immer nicht vereidigt. /
Er weigert sich, das Formular für eine Handschrift-Probe auszufüllen. Das Formular ausgefüllt hat dagegen ein nicht gewählter Kandidat der SP, dessen Name ebenfalls überdurchschnittlich häufig zwei Mal aufgeführt wurde. Bei der ersten Landratssitzung nach den Wahlen hatte sich SVP-Kantonalpräsident Peter Rothlin aus Solidarität mit Noser nicht vereidigen lassen. An der Sitzung vom Mittwoch nächster Woche nimmt Rothlin wieder nicht teil. Er habe sich entschuldigen lassen, sagte er auf Anfrage. Verwaltungsgerichtsbeschwerde Die SVP hat inzwischen beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht; sie verlangt die Nachzählung sämtlicher Wahlzettel im Wahlkreis Glarus Nord. Ausserdem fordert die Partei die Offenlegung der Namen jener Personen, die nach den Wahlen eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Die Abklärungen der Justiz in die Wege geleitet hat die Glarner Regierung mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Auffälligkeiten mit den Doppelnennungen auf den Listen der SVP und der SP waren nach Eingang der Stimmrechtsbeschwerde entdeckt worden.
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