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Glarner SVP verliert Parlamentssitz - FDP gewinnt einenGlarus - Nach Manipulationen von Wahlzetteln hat die Glarner Regierung das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Mai 2010 korrigiert. Die SVP verliert im Landrat einen Sitz, die FDP erhält einen zusätzlich. Die SVP nimmt den Mandatsverlust nicht hin und geht vor Gericht.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 10. März 2011 / 12:50 h
Die Glarner Regierung hat entschieden, dass die SVP im Wahlkreis Nord einen ihrer acht Sitze an die FDP abgeben muss. Der Sitzverlust trifft SVP-Landrat René Brandenberger aus Mollis. Zu einem Mandat im 60-köpfigen Landrat kommt FDP-Politiker Edgar Wolf aus Niederurnen.
Die Ungültigkeit von Mehrfachausfüllungen durch eine Person ab dem vierten Wahlzettel habe nach einer Neuberechnung verlangt, teilte die Kantonsregierung am Donnerstag mit. Untersuchungen ergaben, dass unzulässige Mehrfachausfüllungen von Wahlzetteln bei allen Parteien vorkamen.
Beschwerde eingereicht Die Manipulationen waren aufgeflogen, nachdem die Regierung mehrere Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Stimmberechtigte hatten das Ergebnis der Landratswahlen vom Mai letzten Jahres angezweifelt und eine Beschwerde eingereicht. Durch die Korrektur des Wahlergebnisses hält die SVP noch 16 Sitze im Landrat, die FDP neu 13. Die Sitzzahl der anderen Parteien bleibt unverändert: BDP 10, SP 8, Grüne 7, CVP 6.René Brandenberger muss den Sitz an den FDP-Politiker Edgar Wolf abgeben. /
SVP geht vor Verwaltungsgericht Nicht einverstanden mit der Wahlkorrektur ist die Glarner SVP. Sie will den Regierungsbeschluss vor Verwaltungsgericht mit einer Beschwerde anfechten, wie Kantonal-Parteichef Peter Rothlin der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage sagte. Rothlin spricht von einer «willkürlichen Grenzziehung», weil die Regierung Mehrfachausfüllungen erst ab dem vierten Wahlzettel als ungültig erklärte. Die SVP als Wahlsiegerin werde bestraft.Bestätigung der Eigenhändigkeit gefordert Nach Ansicht Rothlins wäre es angezeigt, das ursprüngliche Wahlergebnis stehen zu lassen, zumal alle Parteien von den Manipulationen betroffen seien. Ein Wiederholungsfall in vier Jahren sei ohnehin ausgeschlossen. Nach dem inzwischen geänderten kantonalen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen müssen Stimmberechtigte bestätigen, dass der Stimm- oder Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt worden ist. Die bisherige Stellvertreterregelung hatte zu Irritationen geführt. Die Gesetzesrevision kommt Anfang Mai vor die Glarner Landsgemeinde.
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