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Plagiat: Maturand von Prüfung ausgeschlossenBern - Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Prüfungs-Ausschluss eines Waadtländer Maturanden bestätigt, der seine Matura-Arbeit aus Internet-Texten zusammengeschustert hatte.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 11. August 2010 / 21:08 h
Für seine Abschlussarbeit hatte sich der Mittelschüler reichlich beim Internet-Lexikon Wikipedia bedient. Und er verwendete weitere, im Internet veröffentlichte Texte, ohne die Quellen korrekt anzugeben.
Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) schloss den Schüler deshalb im vergangenen Januar wegen Plagiats von den Maturitätsprüfungen im Winter 2010 aus.
Sie berief sich auf die Richtlinien, welche vorschreiben, dass die Maturarbeit von den Schülern selbst verfasst werden muss.
Das Plagiat ist gemäss der Bundesverordnung als Betrug zu werten. (Symbolbild) /
Weiter erinnerte die SMK den fehlbaren Schüler daran, dass er bereits von seinem Lehrer vorgewarnt worden sei. In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid der SMK. Gemäss der Bundesverordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung sei das Plagiat als Betrug zu werten. Der Schüler muss nun neben seinen Anwaltskosten auch 500 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
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