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Staatsanwalt fordert zwei Jahre auf BewährungLetzte Runde im Prozess gegen No-Angel Nadja Benaissa. Ein Gutachter hat am Mittwoch seine Erkenntnisse dem Gericht vorgetragen und der Staatsanwalt hat sein Plädoyer verlesen. Seine Forderung: Zwei Jahre auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit, wenn möglich abgeleistet in einer Einrichtung für Menschen mit einer HIV-Infektion.sl / Quelle: news.ch / Mittwoch, 25. August 2010 / 11:48 h
Nach Ansicht des Gutachters hat Nadja Benaissa ihren damaligen Sex-Partner mit dem HI-Virus angesteckt.
«Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war», sagte der Gutachter Josef Eberle am Mittwoch im Prozess vor dem Amtsgericht Darmstadt.
Gutachter Eberle sagte, die zu untersuchenden Proben von Benaissa und dem Mann seien ihm «in Bestzustand» überreicht worden. Eine Verwechslung oder eine Verschmutzung sei auszuschliessen.
Die Sängerin hat ihren damaligen Sex-Partner mitHIV angesteckt. /
Die Datenanalyse sei ausschliesslich in seiner Hand gewesen, wie «bild.de» berichtet. Heute werden vor dem Amtsgericht Darmstadt die Plädoyers erwartet. Mit einem Urteil wird für Donnerstag gerechnet. Das Gutachten von Josef Eberle ist ein entscheidender Punkt vor dem Abschluss des Prozesses. Aids-Hilfe-Organisationen haben einen Freispruch für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa gefordert. «Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen», heisst es in einer gemeinsamen Erklärung von Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den positiven Menschen aufgebürdet werden.
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