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Nadja Benaissa gesteht ungeschützten SexDarmstadt - Nadja Benaissa zeigt Reue vor Gericht: In einem umfassenden Geständnis hat die No-Angels-Sängerin zugegeben, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Ein Mann soll sich bei ihr angesteckt haben.sl / Quelle: sda / Montag, 16. August 2010 / 10:09 h
«Es tut mir aber von Herzen leid», sagte die 28-Jährige am Montag unter Tränen zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Darmstadt. «Ich wollte das nicht. Ich hatte die Kontrolle verloren.» Sie sagte, sie habe von ihrer Ansteckung 1999 erfahren, diese verdrängt und ihre Partner deshalb nicht informiert.
Der Mann soll sich 2004 bei Benaissa mit dem gefährlichen Aids-Virus infiziert haben. Zwei andere Partner blieben verschont. Die Sängerin soll zwischen 2000 bis 2004 fünf Mal mit drei Männern geschlafen haben, ohne dass ein Kondom benutzt wurde.
Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung. Im schlimmsten Fall drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.
Opfer verbittert Der 34-Jährige, der sich bei Benaissa angesteckt haben soll, ist Nebenkläger. Er zeigte sich verbittert und machte der Sängerin schwere Vorwürfe.Nadja Benaissa hatte ungeschützten Sex trotz HIV-Infektion. /
«Du hast viel Leid in die Welt gebracht», sagte er und schaute die Angeklagte dabei an. «Ich bin in meiner Lebensqualität komplett eingeschränkt.» Es sei ihm nicht gelungen, mit Benaissa über die ganze Sache zu reden. «Über die Zeit hat sich mein Brechreiz erhöht. Irgendwann ist Schluss mit lustig.» Von Benaissas HIV-Infektion habe er erst 2007, drei Jahre später, erfahren - und auch nur über ihre Tante. 1999 - noch vor dem Erfolg der No Angels - sei bei einer Schwangerschaftsuntersuchung festgestellt worden, das sie sich mit HIV infiziert hatte, erzählt Benaissa. «Ich war von dem Ergebnis völlig überrascht», berichtete sie in einer von ihrem Anwalt verlesenen Erklärung. Schwer nachweisbar Für den Prozess sind noch vier Tage terminiert. Auch andere Mitglieder der No Angels sollen kommen. Eine zentrale Rolle wird die Frage spielen, ob eine Ansteckung nach all den Jahren noch nachgewiesen werden kann. Da Benaissa beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 noch 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten.
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