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Nadja Benaissa muss nicht hinter GitterDarmstadt - Die «No Angels»-Sängerin Nadja Benaissa muss für die Ansteckung eines Sexpartners mit dem Aidsvirus nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte die 28-Jährige am Donnerstag nach fünf Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 26. August 2010 / 13:17 h
Das Strafmass beinhaltet auch den Fall eines anderen Mannes, der von einer Ansteckung verschont blieb. Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. «Sie hat bedingt vorsätzlich gehandelt, aber nicht absichtlich», sagte Richter Dennis Wacker.
Benaissa war vor zehn Jahren mit der Castingband «No Angels» über Nacht berühmt geworden. Als eine der Auflagen muss sie jetzt 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten - in einer Aidseinrichtung.
Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch Verteidigung und Nebenklage erklärten, das Urteil akzeptieren zu wollen. Der Manager der «No Angels», Khalid Schröder sagte: «Wir wollen derzeit keinen Kommentar abgeben - weder zum Urteil noch dazu, wie es mit Nadja und den No Angels weitergeht.»
Umfangreiches Geständnis strafmildernd Als «ganz erheblich» strafmildernd wertete Richter Wacker das umfangreiche Geständnis der jungen Mutter und ihre Reue. Benaissa habe zwar den von ihr angesteckten Mann «zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt», dass sie HIV-infiziert sei - auch auf Nachfrage nicht.Kann aufatmen: Nadja Benaissa kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. /
Allerdings sehe die Künstlerin nach anfänglichen «erheblichen Defiziten» in ihrem Reifeprozess ihre Fehler nun ein. «Sie hat gelernt.» Benaissa habe deutlich gemacht, «dass sie um ihr Fehlverhalten weiss und Verantwortung übernehmen will». Auch ihre zehn Tage dauernde Untersuchungshaft nach der Festnahme im April 2009 sei zu berücksichtigen. Dies gelte ebenso für die Tatsache, dass die Ermittler damals die HIV-Infektion publik gemacht hatten. Für das Gericht stand die Schuld Benaissas ausser Frage. «Die Ansteckung ist der Angeklagten zuzurechnen», sagte Wacker. Dies habe ein Expertengutachten ergeben. Da Benaissa beim ersten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 noch 17 Jahre alt war, stand sie vor einem Jugendschöffengericht. Sie wurde allerdings nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt, da sie zum Zeitpunkt der Ansteckung des Mannes 2004 volljährig war und kein Reifedefizit mehr vorgelegen habe.
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