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Bundesrat: 16-Jährige sind nicht erwachsen

Bern - Straftäter im Alter von 16 bis 18 Jahren sollen auch in Zukunft nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden. Der Bundesrat lehnt es ab, die Altersgrenze für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts herabzusetzen.

ht / Quelle: sda / Donnerstag, 9. September 2010 / 22:03 h

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Alterslimite auch in Zukunft bei 18 Jahren liegen soll, wie er in einer Antwort auf eine Motion von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) schreibt. Das Jugendstrafrecht sei vorrangig ein Massnahmestrafrecht. Mit erzieherischen und therapeutischen Massnahmen könnten Minderjährige weit wirksamer resozialisiert werden als mit Freiheitsstrafen. Solche seien nicht geeignet, Rückfälle jugendlicher Rechtsbrecher zu verhindern. Heute können Jugendliche, die nach Vollendung des 15. Altersjahres ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr bestraft werden. Wer ein besonders schweres Delikt begeht - etwa Mord-, kann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt werden.



Der Bundesrat sieht Freiheitsstrafen als ungeeignet, um Rückfälle jugendlicher Rechtsbrecher zu verhindern. /

Psychosoziale Reife entscheidend

Entscheidend für die Frage der Mündigkeit ist nach Ansicht des Bundesrats die psychosoziale Reife eines Menschen und nicht die intellektuelle Reife. Freysinger sieht demgegenüber in dieser Frage die Urteilsfähigkeit als entscheidendes Kriterium. In unserer Gesellschaft gehe man davon aus, dass diese mit 16 erreicht werde. Deshalb solle die Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts grundsätzlich auf 16 Jahre gesenkt werden. Freysinger möchte gar noch weiter gehen. Die Richter sollen seiner Meinung nach Art und Mass der Strafe vom intellektuellen Reifegrad der beschuldigten Person und vom Grad ihrer Urteilsfähigkeit abhängig machen. Damit könnten auch Jugendliche unter 16 Jahren nach Erwachsenen-Massstäben angefasst werden.

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