Das Ziel sei unbestritten, sagte Hans Altherr (FDP/AR) im Namen der Kommission: Die UBS müsse die Vollkosten der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Amtshilfeabkommen übernehmen. Nicht aufkommen müsse sie für die Gerichtskosten.
Das Problem sei gewesen, über welchen Weg das Ziel erreicht werden könne, da es für diesen Fall keine gesetzliche Grundlage gebe. Amtshilfeverfahren sind nämlich ein klassischer Fall von staatlichen Dienstleistungen, die in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht fallweise in Rechnung gestellt werden können.
Spezielle Lösung
Die Lösung liegt nun darin, dass der Bund die Kosten bei der UBS in Form einer einmaligen Gebühr erhebt. Staatsrechtlich möge der nun eingeschlagene Weg etwas speziell sein, sagte Altherr. Der Erlass sei aber auf den Einzelfall zugeschnitten und entfalte keine präjudizierende Wirkung.
Nicht in Frage kam laut Altherr die von der UBS vorgeschlagene freiwillige Zahlung. Im Unterschied zu Privaten müsse der Staat «einem geschenkten Gaul ins Maul schauen», sagte er.
Die Kosten für das Amtshilfeverfahren soll die UBS tragen. /


Der Gaul könne sich nämlich als trojanisches Pferd herausstellen. Im vorliegenden Fall hätte die Gefahr der Befangenheit bestanden.
Ursprünglich wollte der Bundesrat der UBS für die Behandlung der US-Amtshilfegesuche in rund 4450 Fällen nur eine Million Franken in Rechnung stellen. Er begründete dies mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage. Wegen der weit verbreiteten Empörung in der Bevölkerung kam der Bundesrat darauf zurück und unterbreitete dem Parlament den Bundesbeschluss.
Linke zufrieden über symbolischen Entscheid
«Was lange währt, wird endlich gut», sagte Anita Fetz (SP/BS). Bis jetzt sei dies die einzige sichtbare Massnahme der Politik in der UBS-Affäre. Deshalb sei der Entscheid symbolisch wichtig. Schliesslich sei es das in keiner Weise akzeptierbare Geschäftsgebaren der UBS gewesen, das zu einem aussergewöhnlich hohen Mehraufwand in der Bundesverwaltung geführt habe.